Batteriegesetz / ElektroG-Hinweispflicht
Wir kommen mit diesem Informationsblatt unserer Informationspflicht laut Batteriegesetz / ElektroG nach und weisen auf folgende Verpflichtungen hin:
- dass der Endbenutzer zur Rückgabe von Altbatterien und Akkus verpflichtet ist.
- welche Bedeutung das Symbol § 17 Absatz 1 und die Zeichen nach §17 Absatz 3 haben.
Die Symbole sind Quecksilber (Hg) wenn mehr als 0,0005 Masseprozent, Cadmium (Cd) wenn mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium und Blei (Pb),
wenn mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten.
- Die Entsorgung der Altbatterien über den Hausmüll ist gesetzlich verboten
- Schützen Sie mit uns unsere Natur vor umweltschädlicher Belastungen
- Geben Sie bitte Ihre Altbatterien zur Entsorgung an der Verkaufsstelle ab Batterien und Akkus können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden.
- Schützen Sie mit uns unsere Natur vor umweltschädlicher Belastungen
- Geben Sie bitte Ihre Altbatterien zur Entsorgung an der Verkaufsstelle ab Batterien und Akkus können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden.
Batterien und Akkus
Batterien/Akkus d. nicht in den Hausmüll!
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal ob sie Schadstoffe* enthalten oder nicht, bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils oder im Handel abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden können. Batterien und Akkus bitte nur in entladenem Zustand abgeben! *gekennzeichnet mit:
Cd - Cadmium, Hg - Quecksilber, Pb - Blei

Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal ob sie Schadstoffe* enthalten oder nicht, bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils oder im Handel abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden können. Batterien und Akkus bitte nur in entladenem Zustand abgeben! *gekennzeichnet mit:
Cd - Cadmium, Hg - Quecksilber, Pb - Blei
Entsorgung des Gerätes
Altgeräte d. nicht in den Hausmüll!
Sollte das Gerät einmal nicht mehr benutzt werden können, so ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwendet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Deshalb sind Elektrogeräte mit dem abgebildeten Symbol gekennzeichnet.

Sollte das Gerät einmal nicht mehr benutzt werden können, so ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwendet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Deshalb sind Elektrogeräte mit dem abgebildeten Symbol gekennzeichnet.