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Batteriegesetz / ElektroG-Hinweispflicht 

Wir kommen mit diesem Informationsblatt unserer Informationspflicht laut Batteriegesetz / ElektroG nach und weisen auf folgende Verpflichtungen hin: 

  1. dass der Endbenutzer zur Rückgabe von Altbatterien und Akkus verpflichtet ist.
  2. welche Bedeutung das Symbol § 17 Absatz 1 und die Zeichen nach §17 Absatz 3 haben.
Die Symbole sind Quecksilber (Hg) wenn mehr als 0,0005 Masseprozent, Cadmium (Cd) wenn mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium und Blei (Pb), wenn mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten.

- Die Entsorgung der Altbatterien über den Hausmüll ist gesetzlich verboten
- Schützen Sie mit uns unsere Natur vor umweltschädlicher Belastungen
- Geben Sie bitte Ihre Altbatterien zur Entsorgung an der Verkaufsstelle ab

Batterien und Akkus können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden.
Batterien und Akkus

Img Batterien/Akkus d. nicht in den Hausmüll!
Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal ob sie Schadstoffe* enthalten oder nicht, bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils oder im Handel abzugeben, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung zugeführt werden können. Batterien und Akkus bitte nur in entladenem Zustand abgeben! *gekennzeichnet mit:
Cd - Cadmium, Hg - Quecksilber, Pb - Blei
Entsorgung des Gerätes

Img Altgeräte d. nicht in den Hausmüll!
Sollte das Gerät einmal nicht mehr benutzt werden können, so ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Sammelstelle seiner Gemeinde/seines Stadtteils abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht verwendet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Deshalb sind Elektrogeräte mit dem abgebildeten Symbol gekennzeichnet.